​Ehegatten anstellen und Riestern

17. Juni 2019

​Ein Ehegatte ist selbstständig, während sich der andere um die Kinder kümmert und ohne eigene Einkünfte bleibt: Immer wieder stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, den Partner in der Firma für seine Mithilfe im Büro anzustellen.

Liegt ihr Grenzsteuersatz über 30 % lohnt sich fast immer die Anstellung auf 450 EUR-Basis. Folgende zusätzliche Kosten fallen an:

• 31,146 % Sozialversicherungsbeträge an die Bundesknappschaft (Arbeitgeberanteil)
• Ca. 1,5 % Berufsgenossenschaft
• Für die Lohnabrechnung ca. 12,50 EUR/Monat

Macht bei einem Monatsgehalt von 450 EUR jährlich 1,831,88 EUR Nebenkosten.

Das Gehalt sowie die obigen Nebenkosten von zusammen 7.231,88 EUR können als Betriebsausgabe abgezogen werden. Bei einem Steuersatz von 35 % ergibt sich eine Erstattung von 2.531,16  EUR, macht schon mal ein Plus von fast 700,00 EUR jährlich.
Zahlt der Arbeitnehmer jetzt noch die 3,6 % gesetzliche Rentenversicherung oben drauf, hat der Partner nicht nur einen gesetzlichen Rentenanspruch, sondern ist auch zulageberechtigt bei der Riesterrente. Für 60 EUR jährliche Zahlung bekommt man 175 EUR eigene Zulage sowie für jedes Kind das vor dem 01.01.2008 geboren ist 185 EUR. Für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren sind es sogar 300 EUR. So kann man sich eine schöne Rente für’s Alter aufbauen.

Schließt jetzt noch der Selbstständige nicht Rentenversicherungspflichtige einen eigenen Riestervertrag ab und zahlt jährlich 60 EUR ein, bekommt er als mittelbar über den Ehepartner Begünstigter eine Zulage vom Staat von 175 EUR pro Jahr obendrauf!

Bei einer Familie mit zwei Kindern (nach 01.01.2008 geboren) ergeben sich folgende Einsparungen:
• Steuerersparnis Anstellung ca. 700 EUR
• Riesterzulagen Partner mit Kindern 785 EUR
• Riesterzulage Selbstständiger 175 EUR
• Insgesamt 1.660 EUR


TEILEN SIE DIESEN LINK AUF