Außergewöhnliche Belastungen konzentrieren

8. September 2020


Viele stellen sich die Frage: Kann ich Krankheitskosten von der Steuer absetzen? – Die Antwort ist wie so oft im Steuerrecht nicht ganz einfach: Ja, aber…


Der Gesetzgeber hat eine Grenze definiert, bis zu der man Krankheitskosten selbst tragen muss, ohne dass sie sich steuerlich auswirken – die sogenannte „zumutbare Belastung“. Laut Gesetz muss jeder Steuerpflichtige einen gewissen Anteil seines Einkommens zuerst selbst an Krankheitskosten zahlen, bevor er den übersteigenden Anteil absetzen kann. Wie hoch dieser Anteil ist richtet sich danach, ob der Steuerpflichtige ledig oder verheiratet ist; wie viele Kinder er hat und natürlich nach der Höhe seines Einkommens. Die zumutbare Belastung liegt zwischen 2%  und  7% des Einkommens.


Wenn man schon weiß, dass neben einer teuren Brille auch etwas Größeres z.B. an den Zähnen zu tun ist, sollte man möglichst alle Ausgaben in einem Jahr konzentrieren. Übersteigt man nämlich einmal die zumutbare Belastung, wirken sich alle weiteren Ausgaben sofort steuermindernd aus. Es kommt hier übrigens nicht auf den Zeitpunkt der Leistung an, sondern lediglich um den Zeitpunkt der Zahlung. Ist eine Behandlung also noch nicht abgeschlossen, kann es sich lohnen, noch im alten Jahr einen Vorschuss zu zahlen – der Arzt wird gewiss nicht nein sagen.


TEILEN SIE DIESEN LINK AUF