Handwerkerkosten & haushaltsnahe Dienstleistungen

24. September 2020

Was mir in vielen Einkommensteuererklärungen meiner Berufskollegen fehlt, sind Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen. Dazu gehören natürlich die (offizielle) Putzfrau, Gärtnerarbeiten, sämtliche Reparaturen im und am Haus sowie Anlieferung und Aufbau von Möbeln.


Jeder, der für seine Wohnung eine Nebenkosten- oder als Eigentümer eine Hausgeld-Abrechnung bekommt, wird in dieser zwangsläufig fündig: Schornsteinfeger, Treppenhausreinigung, Schneeräumen, Wartungsarbeiten z.B. am Aufzug, Hausmeister inkl. Sozialabgaben etc.. All diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen und erhalten pauschal 20% davon erstattet.

Tipp! >>> Woran oft nicht gedacht wird: Kaufen Sie sich neue Möbelstücke, werden diese oft „kostenfrei“ angeliefert und aufgebaut. Auf Nachfrage erhalten Sie vom Möbelhaus ein Schreiben „in Rechnung XY sind Kosten für Lieferung und Montage in Höhe von x EUR enthalten“. Und schon haben Sie berücksichtigungsfähige Handwerkerkosten!


TEILEN SIE DIESEN LINK AUF