KFZ Verkauf – voll steuerpflichtig trotz anteiliger Privatnutzung

27. Mai 2020

Wer kennt das nicht: das Auto ist schon komplett abgeschrieben, also soll ein neues her. Beim Verkauf des alten Autos fallen 19% Umsatzsteuer an, zudem ist der Verkauf mangels Gegenwert in der Buchhaltung (Buchwert ist nur noch 1EUR) voll steuerpflichtig bei der Ertragsteuer (Einkommen- oder Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer). Auch wenn ich das Auto privat mitbenutze, ist der Veräußerungserlös immer voll steuerpflichtig.

Die Umsatzsteuer können wir nicht umgehen. Bei der Ertragsteuer gibt es aber einen Ausweg:

Der Ehepartner/Partner kauft das Auto und vermietet es an den Unternehmer! Die laufenden Kosten wie Sprit, Reparaturen, KFZ-Steuer und –Versicherung zahlt wie beim Leasing der Mieter. Umsatzsteuerlich muss der Vermieter zur Miete Umsatzsteuer in Rechnung stellen, darf aber im Gegenzug die Umsatzsteuer aus dem Kauf des PKW als Vorsteuer geltend machen und bekommt dieses Geld vom Finanzamt erstattet.

Das entscheidende kommt nun: die reine Vermietung eines PKW ist kein Gewerbebetrieb und somit ist das Auto kein Betriebsvermögen! Die Einnahmen sind sonstige Einkünfte und bei den sonstigen Einkünfte ist ein Veräußerungserlös einkommensteuerfrei, solange der Vermieter den PKW länger als ein Jahr besessen hatte.

Die Einnahmen müssen selbstverständlich versteuert werden, allerdings können wir Ausgaben in Form der Abschreibung als Kosten abziehen. Kalkulieren wir den Mietpreis nun so hoch, dass nach Abzug der Abschreibung maximal 256EUR im Jahr übrig bleiben, ist der Überschuss bis zu diesem Betrag steuerfrei! Die 256EUR ist allerdings eine Freigrenze, kein Freibetrag. Beträgt der Überschuss also 257EUR, sind auf die vollen 257EUR Steuern zu zahlen.

Die gezahlte Miete ist beim Mieter ähnlich wie beim Leasing im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgabe steuermindern erfasst, die gezahlt Umsatzsteuer bekommt er als Vorsteuer erstattet. Durch diese Gestaltung lässt sich also ein Veräußerungserlös einkommensteuerfrei gestalten, was je nach Modell und Wiederverkaufswert eine 4-stellige Steuerersparnis darstellen kann!

Es gibt einige wichtige Kleinigkeiten zu beachten. Sie sollten sich deswegen auf jeden Fall von einem Steuerberater begleiten lassen, damit die Gestaltung rechtskonform ist.


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