Mindestlohnanpassungen zum Jahreswechsel

7. Januar 2021

Zum 01.01.2021 ist der gesetzliche Mindestlohn von 9,35EUR auf 9,50EUR gestiegen. Gleichzeitig wurden weitere Erhöhungen beschlossen, so steigt der Mindestlohn zum 01.07.2021 auf 9,60EUR, zum 01.01.2022 auf 9,82EUR und nochmals am 01.07.2022 auf 10,45EUR.

Auch der Mindestlohn in bestimmten Branchen wurde erhöht. So steigt der Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk für Innenreinigung von 10,80EUR zum 01.01.2021 auf 11,11EUR, ab dem 01.01.2022 auf 11,55EUR und nochmals zum 01.01.2023 auf 12,00EUR je Stunde. Bei der Außen- und Glasreinigung steigt der Mindestlohn von derzeit 14,10EUR zum 01.01.2021 auf 14,45EUR, zum 01.01.2022 auf 14,84EUR und nochmals zum 01.01.2023 auf 15,20EUR je Stunde.

Bitte beachten Sie !!! … die Arbeitsverträge und Vergütungen rechtzeitig anzupassen, um möglichen Strafen wegen Nichteinhaltung des Mindestlohn zu entgehen.


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